Die Abänderung ausländischer Unterhaltstitel
In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 482
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In: Mohr Siebeck Rechtswissenschaft
Bei der Abänderung ausländischer Unterhaltstitel stellen sich verschiedene Fragen, die für den Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten große Bedeutung erlangen können. Katharina Elisabeth Beißel untersucht diese unter Berücksichtigung der Wertungen der maßgeblichen Rechtsakte. Hierzu zählt etwa die zum Haager Unterhaltsprotokoll aktuell viel diskutierte Frage, ob und inwiefern der Unterhaltsverpflichtete durch die Einleitung eines Abänderungsverfahrens Einfluss auf das anwendbare Unterhaltsrecht nehmen kann. Auch erfordern noch ungeklärte Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit eine Auseinandersetzung mit den der Europäischen Unterhaltsverordnung zugrundeliegenden Wertentscheidungen. Die Abänderung ausländischer Unterhaltstitel berührt zudem grundlegend die Rechtskraft und die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.InhaltsübersichtEinleitungDie maßgeblichen RechtsquellenDie Auslegung des Unterhaltsprotokolls und der UnterhaltsverordnungVorfragen in der AbänderungsentscheidungGrundlagen der Anerkennung und Abänderung ausländischer UnterhaltsentscheidungenDas für die Abänderung zuständige Gericht – Fortwirkende Zuständigkeit des Gerichts der Erstentscheidung?Methodischer AnsatzDer gesetzgeberische Hintergrund von Art. 8 EuUnthVO: Der Zusammenhang mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen 2007Die Entscheidung des EuGH und die Argumentation mit dem Kindeswohl im Kontext der UnterhaltsverordnungZiele der Europäischen UnterhaltsverordnungZugang zu Gericht bei WideranträgenDas auf die Abänderung in der Sache anwendbare Recht – Wandelbarkeit des Unterhaltsstatuts?Die Wandelbarkeit der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt nach Art. 3 HUPDie Wandelbarkeit der Anknüpfung in Art. 4 Abs. 3 S. 1 HUPDie Auswirkungen eines Statutenwechsels auf UnterhaltsvereinbarungenDas auf die Abänderungsregelungen anwendbare RechtVorüberlegungenDie Qualifikation der maßgeblichen Umstandsänderung (§ 238 Abs. 1 FamFG)Die Qualifikation der Präklusionswirkung (§ 238 Abs. 2 FamFG) und der damit verbundenen Bindung an die Grundlagen der Erstentscheidung (§ 238 Abs. 4 FamFG)Die Qualifikation der Grenzen für die rückwirkende Abänderung (§ 238 Abs. 3 FamFG)Zusammenfassende BetrachtungDer Statutenwechsel als Abänderungsgrund – Anforderungen an eine Abänderungsentscheidung im Sinne der UnterhaltsverordnungDer MeinungsstandEinflüsse der Haager Übereinkommen und der Unterhaltsverordnung auf nationale Abänderungsgründe?Das nationale Recht: § 238 Abs. 1 S. 2 FamFGZusammenfassende BetrachtungAbschließende Betrachtung